Corona-News

An dieser Stelle möchten wir alle Eltern, Sorgeberechtigten und an der KGS Übach Interessierten über die Themen zu Covid-19 / Corona informieren, die für den Unterrichtsablauf und das Schulgeschehen wichtig sind. Zum Beispiel finden Sie hier Hinweise und Links zu den Rundmails des Ministeriums für Schule und Bildung in NRW.

Nachricht 3

10.08.2022:

Nach den Sommerferien starten wir mit folgenden Empfehlungen:

  • Alle Kinder erhalten pro Monat 5 Tests für Zuhause.
  • Sollte das Schulkind Kontakt zu einer positiven getesteten Person gehabt haben oder Covid-19-Symptome bei ihm auftreten, so wird das Kind zu Hause aus diesen Anlässen heraus mit diesen Selbsttests getestet (anlassbezogenes Testen).
  • Ist das Kind negativ, kann das Kind in die Schule und die Eltern geben über das Hausaufgabenheft oder eine kleine Notiz die Mitteilung an die Klassenlehrerin. 
  • Kommt das Kind ohne Negativ-Test-Hinweis in die Schule, darf die Lehrerin mit dem Kind einen Test in der Schule durchführen (anlassbezogen) ODER: sollten die Eltern einem solchen Test nicht zustimmen, muss das Kind sofort abgeholt werden und Zuhause bleiben bis die Symptome abklingen.
  • Auch wenn das Kind zu Hause negativ getestet wurde, kann die Lehrerin in der Schule einen Test durchführen lassen, falls die Symptome zunehmen. ODER: sollten die Eltern einem solchen Test nicht zustimmen, muss das Kind sofort abgeholt werden und Zuhause bleiben bis die Symptome abklingen.

08.04.2021: Distanzunterricht für zunächst eine Woche nach den Osterferien

 

Liebe Eltern.

Das Schulministerium hat uns nun offiziell davon in Kenntnis gesetzt, dass alle Kinder der Grundschulen nach den Osterferien  “zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten”, also zuhause lernen werden. 

Sollten Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen und Ihr Kind war bis jetzt noch nicht dazu angemeldet, so nutzen Sie bitte das hier zum Download zur Verfügung stehende Formular. Bitte geben Sie es ausgefüllt bis Freitag, 09.04.21 um 16 Uhr in der Schule (Briefkasten) ab.

Entschuldigen Sie diese Kurzfristigkeit, doch leider hatten wir diese Informationen auch noch nicht früher und benötigen jedoch noch Planungszeit für Gruppeneinteilungen und Betreuerpläne.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Kollegium der KGS und OGS Übach

19.02.2021: Pflicht zum Tragen von "Masken" im Wechselunterricht der Grundschulen ab 22.02.21

Aktualisierung 19.02.2021:

Liebe Eltern der KGS Übach.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass für alle Schüler*innen, die ab Montag den Präsenzunterricht in der Schule besuchen, eine Maskenpflicht gelten wird. Unter "Maske" ist im Idealfall eine medizinische Maske in passender Größe gemeint. Sollte Ihr Kind eine solche nicht besitzen, so kann ersatzweise auch eine Alltagsmaske (Stoffmaske in angemessener Kindergröße) getragen werden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW legt dieses in einer heute (19.02.2021) aktualisierten Version der Corona-Betreuungsverordnung fest:

"[...] Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen, soweit nachstehend nicht Abweichendes geregelt ist. Die Regelungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21. Januar 2021 (BAnz AT 22.01.2021 V1) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bleiben unberührt. Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe. Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder einer medizinischen Maske gilt nicht

1. für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist;

2. in Pausenzeiten zur Aufnahme von Speisen und Getränken, wenn a) der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist oder b) die Aufnahme der Nahrung auf den festen Plätzen im Klassenraum oder innerhalb derselben Bezugsgruppen in anderen Räumen, insbesondere in Schulmensen, erfolgt;

3. bei der Alleinnutzung eines geschlossenen Raumes oder des Außengeländes durch eine Person.

Das Nähere regelt das Ministerium für Schule und Bildung. Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske nicht beachten, sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung auszuschließen. [...]"

 

Die Empfehlungen des Gesundheitsamtes des Kreises Heinsberg (vom 18.02.2021) haben somit keine Wirkung mehr.

 

17.02.2021: Wechselunterricht ab dem 22.02.2021

Nachdem nun alle Eltern per Mail von den Klassenlehrer*innen darüber informiert wurden, an welchen Tagen in den voraussichtlich kommenden zwei Wochen und in welchen Gruppen die eigenen Kinder sind/ in welcher Gruppe das eigenen Kind ist, sehen Sie hier noch einmal eine Übersicht über die Unterrichtszeiten:

Montage, (22.02./01.03.), Dienstage, (23.02./02.03.2021)

GRUPPE 1

Jahrgang 1: 8.00 bis 11:30 Uhr Präsenzunterricht

Jahrgänge 2/3/4: 8.00 bis 12:30 Uhr Präsenzunterricht

Mittwochs, (24.02./03.03.), Donnerstage, (25.02./04.03.2021)

GRUPPE 2:

Jahrgang 1: 8.00 bis 11:30 Uhr Präsenzunterricht

Jahrgänge 2/3/4: 8.00 Uhr bis 12:30 Uhr Präsenzunterricht

Freitag, 26.02.2021

GRUPPE 1:

Jahrgänge 1/2: 8.00 bis 11:30 Uhr Präsenzunterricht

Jahrgänge 3/4: 8.00 bis 12:30 Uhr Präsenzunterricht

Freitag, 05.03.2021

GRUPPE 2:

Jahrgänge 1/2: 8.00 bis 11:30 Uhr Präsenzunterricht

Jahrgänge 3/4: 8.00 bis 12:30 Uhr Präsenzunterricht

Präsenzunterricht bedeutet: das Kind hat Unterrichtspflicht in der Schule bei der Klassenlehrkraft

An allen Tagen, an denen das Kind KEINEN Präsenzunterricht hat, lernt es im Distanzunterricht zuhause ODER verpflichtend als angemeldetes Kind in der "Notbetreuung" oder in der Gruppe von Frau Tahir (nach Rücksprache).

Mitteilung vom 11.02.2021:

Liebe Eltern.

Wie Sie den Pressemitteilungen entnehmen konnten, dürfen wir unsere Schüler*innen ab dem 22.02.2021 endlich wieder in halben Klassenstärken in einem Wechselmodell in der KGS Übach begrüßen. Wechselmodell bedeutet, dass die Kinder einen Teil der Unterrichtszeit in der Schule unterrichtet werden und den anderen Teil weiter zuhause im Distanzunterricht lernen.

Die konkreteren Planungen für unsere Schule teilen wir Ihnen auch schnellstmöglich mit, doch bereits jetzt möchten wir Ihnen einen Auszug aus der offiziellen Schulmail des Schulministeriums NRW von heute weiterleiten:

“Regelungen für die Primarstufe (Grund- und Förderschulen)

Ab Montag, den 22. Februar 2021, wird der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Primarstufe in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Dabei sind folgende Rahmenvorgaben zu beachten:

  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.
  • Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten auch im Wechselmodell die jeweiligen Stundentafeln und Kernlehrpläne.
  • In den Präsenzphasen des Unterrichts sollte nach Möglichkeit der Unterricht in Deutsch, Mathematik sowie der Sachunterricht im Vordergrund stehen. Grundsätzlich können jedoch alle Fächer sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht erteilt werden.
  • (…)
  • Angebote des Offenen Ganztags werden noch nicht regelhaft aufgenommen.
  • Zeitintervalle, bei denen Schülerinnen und Schüler länger als eine Woche lang keinen Präsenzunterricht erhalten, sind unzulässig.
  • Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells trifft die Schulleitung. Sie informiert hierbei die Schulkonferenz und die Schulaufsicht.
  • Für Schülerinnen und Schüler, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuung ermöglichen können, ist eine pädagogische Betreuung in den Räumen der Schule oder anderen vom Schulträger bereitgestellten Räumen zu gewährleisten. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich (DOWNLOAD Formular Betreuung: HIER).
  • Das Angebot steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung. Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann sie im Rahmen der Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden. Individuelle Regelungen können vor Ort getroffen werden.
  • Die regelmäßige Teilnahme an den Betreuungsangeboten ist anzustreben. Ausnahmen können vor Ort entschieden werden.
  • Es sollen möglichst konstante Betreuungsgruppen gebildet werden, Gruppenzusammensetzungen sind zu dokumentieren. Es ist möglich, dass die Kinder, die an den Betreuungsangeboten teilnehmen, durch die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Betreuung pro Tag zwei feste Bezugsgruppen haben.
  • Die erweiterte Betreuung – auf Initiative der Schule – kann weiterhin stattfinden. Das heißt, die Schule bietet Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, an, ihre Aufgaben in der Betreuung zu erledigen. Hierbei sollten insbesondere Schülerinnen und Schüler der ersten und vierten Klasse in den Blick genommen werden.              (…)” (Auszug aus der Schulmail vom 11.02.2021 des MSB)

 

20.01.2021: Noch keine offiziellen Vorgaben des Schulministeriums NRW

Den Pressemitteilungen vom 19.01. und 20.01.21 konnte man viele neue Vorgaben, die für NRW ab dem 01.02. bis zum 14.01.2021 entnehmen. 

Uns liegt jedoch noch keine offizielle Beschlussvorlage des Schulministeriums vor, ob und wie die Schulschließung in NRW für die Grundschulen bis zum 14.02.2021 aussehen wird. Sobald uns diese vorliegen, werden wir Sie über die bekannten Wegen informieren.

Bleiben Sie gesund! 

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung der KGS Übach

18.01.2021: Empfehlungen des Gesundheitsamtes Kreis Heinsberg

Unter folgendem Download steht Ihnen die Empfehlungen des Gesundheitsamtes Kreis Heinsberg vom 18.01.2021 zum Download zur Verfügung:

Infoblatt für Schulen Corona-Pandemie

Wichtige Änderung für den Grundschulbereich:

Ausschnitt

Kurztext mit Änderungen, die die Grundschule betreffen: Auszug Gesundheitsamt

13.01.2021: Konzept „Lernen auf Distanz“ evaluiert

Aufgrund der aktuellen Situation wurde das bestehende Konzept zum Distanzlernen/-Unterricht in der Kollegiumsvideokonferenz am 12.01.2021 evaluiert und in kleinen Punkten evaluiert.

Die nun aktuell geltende Version steht hier zum Download bereit: Konzept2 „Lernen auf Distanz“

07.01.2021: Neue Regelung zum Unterricht in NRW vom 11.01. bis 31.01.2021

Liebe Eltern und Sorgenberechtigte der KGS Übach. 

Folgende Informationen zum Unterricht an Schulen in NRW vom 11.01. bis 31.01.2021 haben wir heute Mittag per Schulmail vom Ministeriums für Schule und Bildung in NRW erhalten:

  • Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
  • Der Unterricht wird ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
  • Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
  • Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
  • Betreuungsangebot für Kinder, die nach Erklärung ihrer Eltern nicht zu Hause betreut werden können:

            Alle Schulen der Primarstufe (...) bieten ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können.

Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt.

Die Anmeldung zu dieser Art Betreuung erfolgt schriftlich über ein Anmeldeformular, welches hier zum Download bereit steht.

(Auszug aus der Mail des Schulministeriums NRW)

 

Das Kollegium der KGS Übach bittet alle Eltern und Sorgeberechtigten, von dem Angebot, das Kind zuhause zu betreuen, in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie dazu auch den Punkt des zusätzlichen Kinderkrankengeldes für das Jahr 2021, das auch für die Betreuung des Kindes während einer Schulschließung in Anspruch genommen werden darf. Sie sollten auch berücksichtigen, dass in der Schule KEIN Unterricht, sondern lediglich eine Betreuung des Kindes, stattfindet.

Sollten Sie, liebe Eltern und Sorgeberechtigte, dennoch Ihr Kind aus dringenden Gründen in die „Notbetreuung“ ab 11.01.2021 bringen müssen, so bitten wir Sie, uns das Anmeldeformular möglichst zeitnah (Samstag, 09.01.2021 bis 10 Uhr) ausgefüllt per Mail oder über den Briefkasten der Schule zukommen zu lassen. Zudem senden Sie bitte bis Samstag, 09.01.2021, 10 Uhr der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer eine kurze Nachricht über die bekannte xx@118412.nrw.schule - Mailadresse, dass die Schülerin/der Schüler für die Betreuung angemeldet werden soll. 

Da einige Schüler*innen ihr Material nicht online abrufen können und stattdessen zugeschickt bekommen müssen, stellen alle Klassenlehrer*innen der KGS Übach erst am Montagabend den aktuellen Lern-/Arbeitsplan auf dem Padlet der einzelnen Jahrgänge zur Verfügung. Den nötigen Zugang mit Passwort haben Sie bereits im Laufe des Schuljahres erhalten. Im Notfall können Sie ihn nochmals über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden Oder die Klassenlehrer*innen erfragen.

Sollte Ihr Kind Fragen zu den Aufgaben haben oder Unterstützung benötigen, so können Sie die Lehrer*innen über die Ihnen bekannten Kontaktdaten erreichen (xx@118412.nrw.schule). In vielen Fällen lassen sich Probleme über einen Anruf von der Lehrerin, eine erklärende Mail oder eine Web-Video-Erklärung lösen.

 

Wir senden Ihnen und vor allem „unseren“ KGS-Übach-Kindern einen herzlichen Gruß! 

Bleiben Sie gesund!

Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen!

Das Kollegium und die Schulleitung der KGS Übach

 

11.12.2020: Informationen des Ministeriums zu den folgenden Schultagen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der KGS Übach-Kinder!

Wie Sie bereits aus den Medien erfahren haben, gibt es klare Informationen des Schulministeriums NRW zu einem angepassten Schulbetrieb rund um die Weihnachtstage:

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/11122020-informationen-zum-angepassten

Zusammenfassend:

Vom 14.12.2020 bis 18.12.2020 entscheiden die Eltern unserer Schüler*innen, ob das Kind in der Schule unterrichtet wird (Präsenzunterricht) oder zu Hause den Lernstoff mit Hilfe eines Lernplans der Lehrkraft (Distanzunterricht) lernt und bearbeitet. Die Schulpflicht ist also nicht aufgehoben, doch Eltern können Ihre Kinder für diese Tage vom Präsenzunterricht befreien lassen. Dies muss der Schule schriftlich (per Mail oder Post über den Briefkasten der Schule) mitgeteilt werden. Dabei müssen Eltern angeben, ab wann die Freistellung vom Präsenzunterricht erfolgen soll. Ein Hin- und Herwechseln zwischen Unterricht in der Schule und Zuhause ist nicht möglich. Eltern von OGS-Kindern beachten bitte auch, dass die OGS zeitig informiert werden muss. 

Wichtig ist, dass ein Lernplan für alle Schüler*innen verpflichtend zu erfüllen ist und nach den Weihnachtsferien bei der Lehrkraft vorgelegt werden muss und von dieser dann kontrolliert wird.

Am 21. und 22.12.2020 findet kein Unterricht statt. Es wird eine Notbetreuung von Lehrer*innen und OGS-Kräften angeboten. Eine Anmeldung war zwingend bis zum 03.12.2020 notwendig.

Am 07. und 08.01.2021 findet ebenfalls kein Unterricht statt. Ein Anmeldeformular unserer Schule für die Notbetreuung an diesen beiden Tagen stellen wir Ihnen hier zum Download (Anmeldeformular Notbetreuung 2021_01) zur Verfügung.

Mail: kgs-uebach@t-online.de

Bleiben Sie und Ihre Familien gesund und feiern Sie dennoch ruhige Weihnachten!

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung der KGS Übach

24.11.2020: Verlängerte Weihnachtsferien 2020/2021, aktualisiert am 11.12.2020

 

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte.

Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, haben das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) und die Landesregierung beschlossen, die diesjährigen Weihnachtsferien aus Corona-Infektionsschutzgründen bereits am 21.12.2020, statt wie geplant am 23.12.2020 zu beginnen UND bis einschließlich Freitag, 08.01.2021 auszuweiten.

Für diese zusätzlichen Tage wird jedoch für Schüler*innen der Klassen 1 bis 6 eine Notbetreuung eingerichtet, zu der Sie Ihr Kind anmelden müssen.

Nachricht vom 11.12.2020: Für die beiden „neuen“ zusätzlichen schulfreien Tage liegt uns noch kein Anmeldeformular vor. Sollten wir die erhalten, können Sie es hier herunterladen und an die Schule senden.

Nachricht vom 24.11.2020: Bitte entnehmen Sie alle notwendigen Informationen dem Elternbrief vom 25.11.2020 und dem hier zur Verfügung stehenden Schreiben des MSB zum Download.

Bleiben Sie gesund.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Kollegium und die Schulleitung derb KGS Übach

10.11.2020: Empfehlungen des Gesundheitsamtes Heinsberg für Schulen (aktualisiert)

Infoblatt Schulen

Gelb markiert sind die Neuerungen/Änderungen gegenüber dem vorherigen Infoblatt vom 29.10.2020.

10.11.2020: Download wieder möglich: Schriftliche Bestätigung der Symptomfreiheit

Liebe Sorgeberechtigte.

Leider war der Vordruck „Schriftliche Bestätigung der Symptomfreiheit“ in der Dateiablage zu weit nach unten gerutscht. Nun steht er ihnen hier wieder zum Download zur Verfügung. Das Dokument ist ein Formulierungsbeispiel. Sollten Sie es nicht ausdrucken können, haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, einen eigenen Text (oder eine Abschrift der Vorlage) bei Wiederteilnahme Ihres gesunden Kindes am Unterricht bei der Klassenlehrerin oder der Schulleitung einzureichen.

29.10.2020: „Informationen zu Corona“ Kreis Heinsberg

 

https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/155742/show

 

Das aktuelle Infoblatt für Schulen (Symptome, Wann muss mein Kind zu Hause bleiben?, Lüften in den Schulen etc.) finden Sie HIER als Download (Stand: 29.10.2020)

 

 

26.10.2020: Unterricht nach den HERBSTFERIEN 2020

 

Elternbrief vom 22.10.2020 zum Schulstart nach den Herbstferien

Elternbrief

Der Unterricht konnte nach den HERBSTFERIEN 2020 nach normalem Stundenplan aufgenommen werden. Wir bitten auch weiterhin die Tipps und Hinweise im hier aufgeführten Elternbrief vom 22.10.2020 zu beachten.

Aktualisiert: selbstverständlich orientieren wir uns bei den Lüftungszeiten an den allgemein bekannten Lüftungszeiten von 3 bis 5 Minuten (nicht 5 bis 10 Minuten). Zusätzlich werden die Klassenräume über die gesamten Hofpausenzeiten hinweg gelüftet. 

Bleiben Sie gesund!

Die Schulleitung und das Kollegium

 

09.10.2020: Konzept zum möglichen Distanzunterricht (DU)

 

Liebe Eltern.

Das Kollegium der KGS Übach hat am Donnerstag, den 08.10.2020, der Schulpflegschaft das aktuell erstellte Konzept für einen etwaigen Distanzunterricht vorgestellt. Unter folgendem Link finden Sie das Konzept und Beispiele der möglichen Elternbriefe: Konzept Distanzunterricht.

Sollte es für einzelne Klassen oder die gesamte Schule zu einer Quarantäne oder Schulschließung kommen, dann greifen die dort aufgeführten Maßnahmen. Die Eltern werden per Mail und/oder Elternbriefe rechtzeitig darüber informiert.

Bleiben Sie und Ihre Familien bitte gesund!

 

Herzliche Grüße

Das Kollegium

16.09.2020: Chronische Erkrankungen des eigenen Kindes

 

Liebe Eltern.

Liegt bei Ihrem Kind eine chronische Erkrankung vor, die zu dauerhaften Erkältungs- oder Magen-Darm-Symptomen führt, so empfiehlt das Gesundheitsamt Heinsberg die folgende Vorgehensweise, die sie auch HIER herunterladen können:

Den Eltern dieser Kinder wird empfohlen, sich ein Attest des Kindersarztes zu besorgen, das darüber Auskunft gibt,

  • dass eine chronische Erkrankung bei dem Kind vorliegt
  • mit welchen Symptomen sich die Erkrankung äußert 
  • wann die Symptome überlicherweise auftreten (z.B. Jahreszeit,/beim Sport o.Ä.)

Nach Vorlage eines solchen Attestes sollte dem Kind der Schulbesuch auch mit den angegebenen Symptomen gestattet werden. Das Kind ist jedoch nach Hause zu schicken wenn:

    • die Symptome zunehmen
    • neue Symptome hinzukommen
    • das Kind insgesamt einen kranken Eindruck macht.